Vermieten & Verwalten Lesezeit:

Mieterselbstauskunft: Überblick und Vorlage für Vermieter

26.02.2026 Lesezeit:
Die Mieterselbstauskunft hilft Vermietern dabei, sich vor Abschluss eines Mietvertrags ein erstes Bild von einem potenziellen Mieter zu machen. Sie wird häufig eingesetzt, wenn mehrere Interessenten für eine Wohnung infrage kommen und eine strukturierte Entscheidungsgrundlage benötigt wird. Dabei gilt: Die Angaben in der Mieterselbstauskunft sind freiwillig, dennoch unterliegen Vermieter klaren Vorgaben. Nicht jede Frage ist zulässig, zudem müssen die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachtet werden. Dieser Artikel gibt einen kompakten Überblick und stellt eine rechtssichere PDF-Vorlage zur Mieterselbstauskunft zur Verfügung.

Das Wichtigste in Kürze 

  • Die Mieterselbstauskunft ist keine Pflicht, wird aber häufig zur Mieterauswahl genutzt 

  • Vermieter dürfen nur Fragen stellen, die für das Mietverhältnis relevant sind 

  • Angaben zur beruflichen und finanziellen Situation sind in der Regel zulässig 

  • Unzulässige Fragen betreffen private Lebensbereiche ohne Bezug zur Wohnung 

  • Bei falschen Angaben zu zulässigen Fragen drohen rechtliche Konsequenzen 

  • Die Datenerhebung muss DSGVO-konform erfolgen 

Was ist eine Mieterselbstauskunft? 

Die Mieterselbstauskunft ist ein freiwilliges Formular, mit dem Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrags Informationen über einen potenziellen Mieter abfragen. Ziel ist es, die persönliche, berufliche und finanzielle Situation besser einschätzen zu können und das Risiko von Zahlungsausfällen zu reduzieren. 

Die Mieterselbstauskunft wird in der Regel vor Unterzeichnung des Mietvertrags eingesetzt. Sie ist rechtlich nicht verpflichtend und ersetzt keinen Mietvertrag, kann aber eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Vermieter darstellen. Entscheidend ist, dass nur solche Angaben abgefragt werden, die einen direkten Bezug zum geplanten Mietverhältnis haben. 

Welche Angaben enthält eine Mieterselbstauskunft? 

Eine Mieterselbstauskunft besteht üblicherweise aus mehreren klar abgegrenzten Angaben. Diese sollten übersichtlich aufgebaut und auf das notwendige Maß beschränkt sein. 

 

Persönliche Angaben 

  • Vor- und Nachname 

  • Aktuelle Anschrift 

  • Kontaktdaten 

  • Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen 

     

Angaben zur beruflichen Situation 

  • Art des Beschäftigungsverhältnisses (z. B. angestellt, selbstständig) 

  • Arbeitgeber oder Branche 

  • Dauer der aktuellen Beschäftigung 

Diese Informationen helfen Vermietern, die Stabilität des Einkommens besser einzuschätzen. 

 

Angaben zur finanziellen Situation 

  • Höhe des monatlichen Nettoeinkommens  

  • Weitere regelmäßige Zahlungsverpflichtungen (freiwillige Angabe) 

  • Gehaltsnachweise sind nicht Bestandteil der Mieterselbstauskunft, können aber zusätzlich angefordert werden. 

  • Angaben zur Bonität 

  • Zustimmung zur Vorlage einer Schufa Auskunft oder Schufa Bonitätsauskunft 
    Alternativ: Erklärung, dass keine negativen Zahlungseinträge vorliegen 

Die konkrete Bonitätsprüfung erfolgt in der Regel zusätzlich zur Mieterselbstauskunft. 

 

Weitere Angaben 

  • Haustiere (soweit für das Mietverhältnis relevant) 

  • Frühester Einzugstermin 

Welche Fragen darf der Vermieter stellen? 

Vermieter dürfen in der Mieterselbstauskunft nur solche Fragen stellen, an denen ein berechtigtes Interesse besteht. Maßgeblich ist, ob die jeweilige Angabe notwendig ist, um über den Abschluss des Mietvertrags zu entscheiden. 

Zulässig sind daher Fragen, die einen direkten Bezug zum Mietverhältnis haben. Dazu zählen insbesondere Informationen, mit denen Vermieter einschätzen können, 

  • ob der potenzielle Mieter die Miete dauerhaft zahlen kann und 

  • ob die Wohnung vertragsgemäß genutzt wird. 

Welche konkreten Angaben hierzu gehören – etwa zur beruflichen oder finanziellen Situation oder zur Anzahl der einziehenden Personen – wurde bereits im vorherigen Abschnitt dargestellt. Entscheidend ist weniger die einzelne Formulierung, sondern der sachliche Zusammenhang mit dem geplanten Mietverhältnis. 

Welche Fragen sind unzulässig?

Unzulässig sind Fragen, die keinen Bezug zum Mietverhältnis haben oder in den besonders geschützten privaten Lebensbereich eingreifen. Solche Angaben dürfen Vermieter weder verlangen noch speichern. 

Dazu zählen unter anderem Fragen: 

  • zur Religion oder Weltanschauung 

  • zu politischen Einstellungen 

  • zur Familienplanung oder sexuellen Orientierung 

  • zu Gesundheitsdaten 

  • zu Vorstrafen, sofern diese keinen direkten Mietbezug haben 

Wichtig für Mietinteressenten: Werden unzulässige Fragen gestellt, dürfen diese unwahr beantwortet werden, ohne dass daraus rechtliche Konsequenzen entstehen. 

So sichern Sie sich die Mieterselbstauskunft-Vorlage und weitere hilfreiche Vorlagen:

Abonnieren Sie den ista Newsletter und erhalten Sie direkt im Anschluss unser Mieterwechsel-​Paket – mit  Mieterselbstauskunft-Vorlage und weiteren wichtigen Vorlagen, beliebig oft nutzbar und ohne Zusatzkosten.

Datenschutz und Mieterselbstauskunft (DSGVO) 

Die Mieterselbstauskunft enthält personenbezogene Daten und unterliegt damit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Vermieter dürfen diese Daten nur erheben und verarbeiten, wenn ein sachlicher Zweck besteht, wie die  Entscheidung über den Abschluss eines Mietvertrags. 

Dabei gilt der Grundsatz der Datenminimierung: Es dürfen nur Informationen abgefragt werden, die für das Mietverhältnis tatsächlich erforderlich sind. Angaben ohne Bezug zur Vermietung sind unzulässig. 

 

Speicherung und Aufbewahrung der Daten 

Die Daten aus einer Mieterselbstauskunft dürfen nur so lange gespeichert werden, wie sie benötigt werden: 

  • Kommt ein Mietvertrag zustande, dürfen relevante Angaben für die Dauer des Mietverhältnisses aufbewahrt werden.

  • Wird kein Mietvertrag geschlossen, müssen die Daten der abgelehnten Interessenten gelöscht werden.

Eine dauerhafte Archivierung von Mieterselbstauskünften ist nicht erlaubt.


Informationspflichten für Vermieter 

Vermieter sind verpflichtet, Mietinteressenten darüber zu informieren, 

  • welche Daten erhoben werden, 

  • zu welchem Zweck die Daten genutzt werden und 

  • wie lange sie gespeichert bleiben 

Dies kann beispielsweise durch einen kurzen Datenschutzhinweis auf der Mieterselbstauskunft erfolgen. 

Eine standardisierte, DSGVO-konforme Mieterselbstauskunft hilft dabei, nur zulässige Angaben abzufragen und datenschutzrechtliche Risiken zu vermeiden. Unsere rechtssichere PDF-Vorlage ist entsprechend aufgebaut und berücksichtigt die geltenden Datenschutzanforderungen. 


Was passiert bei falschen Angaben? 

Ob falsche Angaben in der Mieterselbstauskunft rechtliche Konsequenzen haben, hängt davon ab, zu welchen Fragen sie gemacht wurden. Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen zulässigen und unzulässigen Fragen. 

 

Falsche Angaben zu zulässigen Fragen 

Werden zu zulässigen Fragen bewusst falsche Angaben gemacht, kann dies rechtliche Folgen haben. Das betrifft insbesondere Angaben zur finanziellen oder beruflichen Situation, wenn diese für die Entscheidung des Vermieters maßgeblich waren. 

In solchen Fällen kann der Vermieter: 

  • den Mietvertrag anfechten, wenn er nur aufgrund der falschen Angaben zustande gekommen ist 

  • unter bestimmten Voraussetzungen eine fristlose Kündigung aussprechen 

Voraussetzung ist, dass die falschen Angaben erheblich waren und das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört haben. 

Eine fristlose Kündigung wegen falscher Angaben in der Mieterselbstauskunft kommt nur in Ausnahmefällen infrage. Voraussetzung ist, dass die falschen Angaben für den Vermieter wesentlich waren und das Mietverhältnis ohne diese Angaben nicht zustande gekommen wäre. 

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn: 

  • das tatsächliche Einkommen deutlich niedriger ist als angegeben und die Mietzahlung dadurch gefährdet ist 

  • bestehende erhebliche Zahlungspflichten bewusst verschwiegen wurden 

  • falsche Angaben zur Bonität gemacht wurden, etwa zu laufenden Zahlungsrückständen 

Zusätzlich muss durch die Täuschung das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter nachhaltig gestört sein. Geringfügige oder für das Mietverhältnis unerhebliche Falschangaben reichen dafür nicht aus. 

Ob eine fristlose Kündigung im Einzelfall zulässig ist, hängt immer von den konkreten Umständen ab. Vermieter sollten im Zweifel rechtlichen Rat einholen. 


Falsche Angaben zu unzulässigen Fragen 

Anders verhält es sich bei unzulässigen Fragen. Werden solche Fragen gestellt, dürfen Mietinteressenten diese bewusst falsch beantworten, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. 

Der Grund: Unzulässige Fragen hätten von vornherein nicht gestellt werden dürfen und dürfen daher nicht zur Grundlage einer Entscheidung gemacht werden. 

Für Vermieter ist es daher besonders wichtig, die Mieterselbstauskunft rechtssicher zu gestalten. Nur dann lassen sich falsche Angaben rechtlich verwerten und mögliche Konsequenzen durchsetzen. 


Mieterselbstauskunft und Mietvertrag: Wie hängt das zusammen? 

Die Mieterselbstauskunft und der Mietvertrag erfüllen unterschiedliche Funktionen im Vermietungsprozess. Während die Mieterselbstauskunft der Vorbereitung und Entscheidungsfindung dient, regelt der Mietvertrag die rechtlich verbindlichen Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter. 

Die Mieterselbstauskunft wird in der Regel vor Abschluss des Mietvertrags ausgefüllt. Sie hilft Vermietern dabei, die Eignung eines potenziellen Mieters einzuschätzen. Rechtlich bindend ist sie jedoch nicht. 

Der Mietvertrag kommt erst mit der beiderseitigen Unterschrift zustande. Erst ab diesem Zeitpunkt entstehen Rechte und Pflichten für beide Seiten, etwa zur Mietzahlung oder zur Nutzung der Wohnung. 

 

Welche Bedeutung hat die Mieterselbstauskunft nach Vertragsabschluss? 

Auch nach Abschluss des Mietvertrags kann die Mieterselbstauskunft relevant sein. Stellt sich heraus,  dass auf zulässige Fragen bewusst falsch geantwortet wurde, kann dies rechtliche Konsequenzen haben, etwa eine Anfechtung des Mietvertrags oder in Ausnahmefällen eine fristlose Kündigung. 

Gleichzeitig gilt: Die Mieterselbstauskunft ersetzt keinen Mietvertrag und kann diesen nicht ergänzen oder verändern. Maßgeblich sind immer die Regelungen im Mietvertrag. 

Fazit zur Abgrenzung

  • Mieterselbstauskunft: freiwilliges Informationsinstrument vor Vertragsabschluss 

  • Mietvertrag: rechtlich verbindliche Grundlage des Mietverhältnisses 

  • Falsche Angaben in der Mieterselbstauskunft können Auswirkungen auf den Mietvertrag haben, begründen aber keine automatischen Ansprüche 

Welche Unterlagen zusätzlich zur Mieterselbstauskunft sinnvoll sind 

Die Mieterselbstauskunft bietet Vermietern eine erste Orientierung. Für eine fundierte Entscheidung können jedoch weitere Unterlagen sinnvoll sein, die die gemachten Angaben belegen oder ergänzen. Diese Unterlagen werden freiwillig vorgelegt und dienen ausschließlich der Einschätzung der Zahlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. 

 

Schufa Bonitätsauskunft 

Eine Schufa Bonitätsauskunft gibt Auskunft darüber, ob es in der Vergangenheit zu Zahlungsausfällen gekommen ist. Sie enthält in der Regel keine detaillierten Vertragsinformationen, sondern lediglich eine Einschätzung der Zahlungszuverlässigkeit. Für Vermieter ist sie ein wichtiges Instrument zur Risikobewertung. 

 

Einkommensnachweise 

Aktuelle Gehaltsabrechnungen oder Einkommensnachweise können helfen, die Angaben zur finanziellen Situation zu überprüfen. Üblich sind die letzten zwei bis drei Abrechnungen. Vermieter sollten darauf achten, nur notwendige Informationen einzusehen und sensible Daten nicht dauerhaft zu speichern. 

 

Mietschuldenfreiheitsbescheinigung 

Mit einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bestätigt der bisherige Vermieter, dass keine Mietrückstände bestehen. Sie ist kein Pflichtdokument, kann aber zusätzliche Sicherheit bieten. 

Wichtiger Hinweis

Auch bei zusätzlichen Unterlagen gilt: Vermieter dürfen nur Informationen verarbeiten, die für das Mietverhältnis erforderlich sind. Die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind jederzeit zu beachten. 

Mieterselbstauskunft als PDF-Vorlage 

Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an und erhalten Sie unser Mieterwechselpaket. In dem Paket sind neben der Vorlage zur Mieterselbstauskunft auch Vorlagen für Mietverträge und Hausordnung enthalten.

Häufige Fragen zur Mieterselbstauskunft

Fazit 

Die Mieterselbstauskunft ist ein sinnvolles Instrument, um die Auswahl geeigneter Mieter zu unterstützen. Sie schafft Transparenz, ersetzt jedoch weder den Mietvertrag noch eine sorgfältige Prüfung weiterer Unterlagen. 

Entscheidend ist, dass Vermieter ausschließlich zulässige Fragen stellen und die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Eine klar strukturierte und rechtssichere Vorlage hilft dabei, Fehler zu vermeiden und den Vermietungsprozess effizient zu gestalten. 

Rechtlicher Hinweis (Disclaimer)

Die Inhalte des ista Blogs dienen ausschließlich der ersten und allgemeinen Information und stellen keine rechtliche, steuerliche oder sonstige fachliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Recherche und regelmäßiger Aktualisierung übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Bitte beachten Sie, dass jeder Einzelfall individuell ist. Wir empfehlen daher ausdrücklich, bei konkreten Fragestellungen stets eine professionelle Beratung durch entsprechend qualifizierte Fachpersonen in Anspruch zu nehmen. Zu Themen, wie Heizkostenabrechnung und monatliche Verbrauchsinformation, Rauchwarnmelder, Nebenkostenabrechnung, Energieausweis, Trinkwasseruntersuchung und Gewerbelösungen beraten wir Sie gerne.