Gaspreisbremse
Ab März 2023 soll unter anderem für Eigentümer von Wohngebäuden die Gaspreisbremse eingeführt werden. Diese deckelt die Kosten des Vorjahresverbrauch von Gas und bei Fernwärme.
Die „Soforthilfe Dezember“ dient unter anderem zur Entlastung von Eigentümern von Wohngebäuden, die mit Gas- oder Fernwärme heizen.
Der Bund übernimmt die Abschlagzahlung für den Monat Dezember 2022. Der Abschlag wird von den Versorgern direkt angemeldet. Durch den Bund wird dann die Abschlagszahlung für den Monat Dezember beglichen. Ziel ist es, dass die Versorger den Einzug der Abschlagszahlung aussetzen bzw. den Vertragspartnern den Beitrag zurückerstatten.
Vermieter sollen in Textform Ihre Mieter über den im Dezember ausgesetzten Abschlag informieren. Dazu reicht es Mieter über die Höhe des ausgesetzten Betrags zu informieren und zu bestätigen, dass dieser mit der Heizkostenabrechnung verrechnet wird.
Nein. Die Abschlagszahlung für die Nebenkosten wird nicht für den Monat ausgesetzt. Diese beinhaltet schließlich auch weitere umlagefähige Kosten, die in den Liegenschaften anfallen. Sollte diese Abschlagszahlung in 2022 erhöht worden sein, können Mieter den Betrag dieser Erhöhung für den Monat Dezember zurückhalten.
Die Umlage der „Soforthilfe Dezember“ erfolgt in der Heizkostenabrechnung. Hierzu teilen Vermieter mit den Heizkosten die erhaltene Gutschrift mit, die dann in der Heizkostenabrechnung umgelegt wird.