Der Bund übernimmt die Abschlagzahlung für den Monat Dezember 2022. Der Abschlag wird von den Versorgern direkt angemeldet. Durch den Bund wird dann die Abschlagszahlung für den Monat Dezember beglichen. Ziel ist es, dass die Versorger den Einzug der Abschlagszahlung aussetzen bzw. den Vertragspartnern den Beitrag zurückerstatten.


Wie geben Vermieter den ausgesetzten Abschlag an Mieter weiter?

Vermieter sollen in Textform Ihre Mieter über den im Dezember ausgesetzten Abschlag informieren. Dazu reicht es Mieter über die Höhe des ausgesetzten Betrags zu informieren und zu bestätigen, dass dieser mit der Heizkostenabrechnung verrechnet wird.

 

Muss die Nebenkostenabschlagszahlung der Mieter ausgesetzt werden?

Nein. Die Abschlagszahlung für die Nebenkosten wird nicht für den Monat ausgesetzt. Diese beinhaltet schließlich auch weitere umlagefähige Kosten, die in den Liegenschaften anfallen. Sollte diese Abschlagszahlung in 2022 erhöht worden sein, können Mieter den Betrag dieser Erhöhung für den Monat Dezember zurückhalten.

 

Wie erfolgt die Umlage der „Soforthilfe Dezember“ an Mieter?

Die Umlage der „Soforthilfe Dezember“ erfolgt in der Heizkostenabrechnung. Hierzu teilen Vermieter mit den Heizkosten den erhaltenen Entlastungsbetrag mit, die dann in der Heizkostenabrechnung umgelegt wird.

 

Ablauf Soforthilfe Dezember
Heizkostenzuschuss für Liegenschaften mit Gas/Fernwärme

Schematischer Ablaufplan für die Soforthilfe Dezember.

Ihre Lösung mit ista

Sofern Sie unser ista Webportal nutzen, können Sie dort die Entlastungsbeträge für Ihre Liegenschaft erfassen, die sie von ihrem Versorger erhalten haben. Sollten Sie uns ihre Kosten-Nutzer-Daten über die Papier-KoLi/NuLi übermitteln, wurden Sie bereits über die notwendige Dateneingabe auf dem Papierdokument informiert. Kunden, die am Datenaustausch teilnehmen, können die Entlastungsbeträge zukünftig im Rahmen des Arge-Standards erfassen. In der Heizkostenabrechnung zeigen wir Ihren Mietern den individuellen Entlastungsbetrag pro Nutzer.

ZUM WEBPORTAL


Ihre Fragen

Ein Mieter ist 2022 unterjährig ausgezogen. Muss man diesem Mieter anteilig die Soforthilfe bei der Endabrechnung 2022 gutschreiben?

Den anteiligen Entlastungsbetrag erhalten alle Mieter, auch wenn diese vor dem 01.12. bereits ausgezogen sind.

Ich habe bereits eine Abrechnung von Ihnen erhalten. Jedoch ist die Soforthilfe nur in der Gesamtabrechnung zu sehen und nicht aufgeteilt.

Vermutlich haben Sie uns die Entlastungsbeträge in der kurzen Spanne übermittelt, in der die Anforderungen aus dem Jahressteuergesetz nicht bekannt und die Aufteilung je Nutzer noch nicht zur Verfügung stand. Falls einer Ihrer Mieter den anteiligen Betrag für seine Steuererklärung benötigt, erstellen wir gerne eine Abrechnungskorrektur.

Was ist, wenn der Gaslieferant die Dezemberhilfe nicht ausgewiesen hat und den Liefervertrag zum 31.12.22 aufgelöst hat.

Der Energielieferant ist dazu verpflichtet, den Entlastungsbetrag gemäß EWSG an seine Vertragspartner zu kommunizieren. Bitte wenden Sie sich an Ihren Energielieferanten, falls dieser Ihnen den Entlastungsbetrag für die Dezember-Soforthilfe noch nicht mitgeteilt hat.

Gibt es die Dezemberhilfe auch bei Öl beheizten Wohnungen?

Die genaue Regelung für nichtleitungsgebundene Brennstoffe ist noch nicht klar.


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