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Wer zahlt was beim CO2-Preis für Wohngebäude? Das ist das 10-Stufenmodell

Themen: Energiesparen, Nachhaltigkeit, Unternehmen

Das jüngst verabschiedete Kohlendioxidaufteilungsgesetz legt fest: Künftig teilen sich Mietparteien und Vermieter:innen von Wohngebäuden die Kosten der CO2-Abgabe. Dabei steigt der Anteil der Vermieter:innen in einem 10-Stufenmodell, je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes ist. Wir erklären das Modell. 

Ab 2023 bestimmt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, kurz CO2KostAufG, wie die CO2-Abgabe zwischen der vermietenden und der mietenden Partei aufgeteilt wird. Die Vermieter:innen zahlen demnach einen höheren Anteil, wenn das Gebäude eine schlechtere Energieeffizienz hat. Der Kostenanteil der Mieter:innen steigt hingegen, je besser das Gebäude saniert ist und je weniger CO2 durch das Gebäude selbst verursacht werden kann. Wie sich der CO2-Preis zwischen Mietpartei und Vermieter:in aufteilt, hängt also vom sanierten Zustand des Gebäudes ab. Dafür werden die Gebäude in zehn Stufen eingeteilt und der CO2-Preis entsprechend dem Verbrauch laut Heizkostenabrechnung ermittelt.

Energetischer Zustand entscheidet über die Aufteilung des CO2-Preises

Nach diesem 10-Stufenmodell müssen sich künftig fast alle Vermieter:innen an der CO2-Abgabe beteiligen. Denn nur in der emissionsärmsten Klasse der Gebäude mit weniger als 12 kg CO2-Ausstoß pro Quadratmeter tragen die Mietparteien allein die Kosten.

Bei emissionsreichen Häusern mit mehr als 52 kg CO2-Ausstoß pro Quadratmeter übernehmen die Vermieter:innen künftig 95 Prozent der CO2-Abgabe. In den Stufen zwischen diesen beiden Extremen staffeln sich die Anteile in Zehn-Prozent-Sprüngen (siehe Abbildung).

10-Stufenmodell soll CO2-Emissionen reduzieren

Hinter der neuen Regelung steht die Absicht, den sehr hohen CO2-Ausstoß im Gebäudesektor nachhaltig zu senken. Das 10-Stufenmodell soll nun beide Seiten dazu animieren, Energie zu sparen: Mieter:innen können ihren Verbrauch durch ihr Heizverhalten senken. Vermieter:innen können in ein effizientes Heizsystem, Dämmung oder energetische Sanierung investieren und dazu beitragen, dass weniger CO2 ausgestoßen wird.

Das Gutachten geht davon aus, dass im Jahr 2023 Vermieter:innen etwa 576 Mio. Euro oder 53,7 Prozent der CO2-Abgabe übernehmen werden. Auf die Mieter:innen entfallen in dieser Schätzung 496 Mio. Euro oder 46,3 Prozent des CO2-Preises. Mit einem steigenden Anteil sanierter Wohngebäude ist davon auszugehen, dass der Anteil der Mietparteien am CO2-Preis ebenfalls steigen wird.

CO2-Preis: Tipps für Vermieter:innen

Vermieter:innen sollten sich zeitnah Überblick verschaffen, welche Kostenbelastung auf sie zukommt. Dabei hilft unser CO2-Rechner [https://www.ista.com/de/co2-rechner/], mit dem Vermieter:innen ihren Kostenanteil einfach berechnen.

Mit unserer App EcoTrend können Mieter:innen ihren Heizenergieverbrauch beobachten, ihr Verhalten anpassen und so Energie sparen.

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