• Vermieter:innen müssen über aktuelle und zu erwartende Energieverbräuche und anfallende Kosten informieren 
  • Immobilienbesitzer:innen profitieren von digitalen, teilautomatisierten Lösungen

Essen, 09.11.2022. Die neue Energieeinsparverordnung (Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen - EnSikuMaV) – verpflichtet Vermieter:innen, ihre Mieter:innen über Energieverbrauch, Energiekosten und Einsparpotenziale zu informieren. Diese Informationspflicht gilt für Eigentümer:innen von Wohnimmobilien, die Gas oder Fernwärme als Energieträger nutzen. Um den Prozess möglichst einfach zu gestalten, bietet ista nun zwei digitale Lösungen für Eigentümer:innen an.

ista hat zwei Lösungen entwickelt, um Vermieter:innen die Erfüllung der Mieterinformationspflicht nach EnSikuMaV zu vereinfachen. Eine kostenfreie Basis-Lösung ermöglicht es Eigentümer:innen weniger Liegenschaften, über das Webportal von ista Informationsschreiben für Mieter:innen selbst zu konfigurieren. Dabei sind der Verbrauch sowie die Kosten der vergangenen Heizperiode bereits vorkonfiguriert. Die Schreiben lassen sich als PDF herunterladen. Die kostenpflichtige Portfolio-Lösung ist für Eigentümer:innen eines Liegenschaftsportfolios gedacht. Der Zugang erfolgt ebenfalls über das ista Webportal. Vorkonfiguriert sind der Verbrauch und die Kosten der vergangenen Heizperiode sowie die Kosten, die sich bei Anwendung des Grundversorgungstarifs nach Stand 1.9.2022 aus dem Verbrauch der vergangenen Periode ergeben würden. Der manuelle Eingabeaufwand ist dadurch wesentlich geringer. Zusätzlich können die Parameter des tatsächlich abgeschlossenen Tarifs eingegeben werden, wodurch viele Rückfragen vermieden werden. Vermieter:innen können entweder ein PDF herunterladen oder die erforderlichen Informationen direkt von ista per Brief an die Mieter:innen schicken lassen. Sollten die Gaspreise weiter steigen, können die Informationen schnell und einfach ein weiteres Mal bereitgestellt werden.

 

„Hinter der ‚EnSikuMaV‘ verbirgt sich immenser akuter Handlungsbedarf für Vermieter:innen. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die vielerorts erst noch aufzubauenden Prozesse zu vereinfachen, haben wir zwei digitale Lösungen an den Start gebracht, die unsere Kunden bequem online bestellen und über das Webportal nutzen können“, sagt Florian Knüfelmann, Produktmanager bei ista. „Auch über die reine Erfüllung der gesetzlichen Pflicht hinaus tragen unsere Lösungen sinnvoll dazu bei, Mieter:innen gezielt für ihren Verbrauch zu sensibilisieren und dadurch Energie zu sparen“, ergänzt Sofia Reh, Senior Strategy Consultant bei ista.

 

Zum Hintergrund: Gemäß EnSikuMaV müssen Vermieter:innen liegenschaftsbezogene Informationen des Versorgers an die Mieter:innen weiterleiten:

  • Angaben über den Energieverbrauch und die Energiekosten der Wohneinheit im vergangenen Abrechnungszeitraum sowie Informationen über den Verbrauch bei unverändertem Energieverbrauch,
  • Informationen über die Höhe der voraussichtlichen Energiekosten für einen vergleichbaren Abrechnungszeitraum auf Basis des im jeweiligen Netzgebiets gültigen Grundversorgungstarifs,
  • Informationen über den Verbrauch der Wohneinheit bei unverändertem Energieverbrauch,
  • Angaben zum Einsparpotenzial der Wohneinheit, wenn die Raumtemperatur durchgehend um 1 Grad Celsius gesenkt würde,
  • Kontaktinformationen einer Verbraucherorganisation, einer Energieagentur oder einer sonstigen Organisation, die Tipps zu Energiesparmaßnahmen anbieten (z.B. energiewechsel.de)

Bei Gebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten sind Vermieter:innen nach EnSikuMaV darüber hinaus verpflichtet, die genannten Energie-Informationen bis zum 31. Oktober 2022 spezifisch für jede Wohneinheit aufzubereiten. Haben Vermieter:innen keine oder ersatzweise nur allgemeine Informationen zu typischen Verbräuchen in Liegenschaften erhalten, verlängert sich die Frist bis zum 31. Januar. Bei einem erheblichen Anstieg des Preisniveaus müssen Vermieter:innen ihre Mieter:innen zudem erneut über die genannten Energie-Informationen informieren. 

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