Informationen zum Webinar zur neuen Heizkostenverordnung (HKVO)

Die Heizkostenverordnung (HKVO) ist novelliert. Und damit kommen neue Pflichten. Im Brennpunkt der neuen Vorgaben steht der Klimaschutz. Das Mittel ist mehr Transparenz über Verbräuche. Nur wer seinen Verbrauch kennt, kann gezielt Energie sparen und so den CO2-Ausstoß senken. In unseren Webinaren zur neuen HKVO haben wir die wichtigsten Informationen und die passende Lösung präsentiert. Alle Vorträge können Sie sich hier downloaden und sich den Webinarmitschnitt ansehen.

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FAQs

EcoTrend

Gibt es Schnittstellen zur automatischen Datenübermittlung in gängige ERP-Systeme?

Ja, es wurden zwei neue Standards vereinbart, über den der Datentransfer in beide Richtungen erfolgen kann. Für die Bewohnerdaten gibt es die sogenannten "on-Site-Roles". Darüber kann in einem automatischen Verfahren zwischen dem ERP-System und dem Messdienst ausgetauscht werden, wenn jemand auszieht. Über die zweite Schnittstelle "Consumtion Data" wird der Verbrauchswert pro Nutzeinheit vom WMD an ERP übergeben. Beide Varianten sind bereits bei einigen größeren ERP-Herstellern umgesetzt, von weiteren wissen wir, dass sie in der Entwicklung sind.

Wie kann ich EcoTrend bei ista beauftragen und was kostet mich das? Wie erfahre ich, welche Messgeräte auf Fernablesbarkeit umzurüsten sind?

Bitte wenden Sie sich an den Vertrieb der Sie betreuenden ista-Niederlassung. Dort hilft man Ihnen, das für Sie passende Produkt auszuwählen und übersendet Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Wie kommen die Verbrauchsinformationen an den Empfänger, der keinen digitalen Kanal wie App oder E-Mail nutzen möchte?

Für Nutzer ohne digitalen Ausgangskanal stellen wir unseren Kunden automatisch ein versandfähiges PDF-Dokument zum Download bereit. Dieses kann dem Nutzer per Post zugestellt werden.

Welche Fristen sind bei der Zustellung der unterjährigen Verbrauchsinformation zu beachten?

Die Information des letzen Monatsverbrauchs soll monatlich zugestellt werden. Folglich reicht eine Zustellung der jeweilgigen Verbrauchsinformation bis zum Ende des Folgemonats.

Wer muss die Verbrauchsinformation erhalten?

Der Nutzer, also jeder, der Energie in einer Nutzeinheit verbraucht. Bei mehreren Personen in einer Nutzeinheit können sich diese auf einen Empfänger einigen. Wir bieten mit EcoTrend comfort aber auch an, mehrere Empfänger in einer Nutzeinheit anzulegen und zu pflegen.

Welche Daten muss ich im Webportal für EcoTrend comfort pflegen?

Die unterjährige Verbrauchsinformation wird den Nutzern von Energie in den jeweiligen Nutzeinheiten zur Verfügung gestellt. Dies können mehrere Personen sein und müssen nicht zwingend den Empfängern der Heizkostenabrechnung entsprechen. Daher müssen die Bewohner der Nutzeinheiten erfasst werden. Bei Nutzerwechseln sind diese auch umgehend zu erfassen.

Wie kommen die angezeigten Werte wie kwh oder Kostentrend zustande?

Diese Werte werden rechnerisch ermittelt. Der Kostentrend beruht auf den Ergebnissen bereits erstellter Abrechnungen desselben Objekts. Die Umrechnung der Verbrauchseinheiten in kWh erfolgt anhand von branchenweit standardisierten Umrechnungsformeln.

Wo kann man im ista Webportal die Mieterdaten mit E-Mailadresse einpflegen und wo sehe ich, ob die Liegenschaft mit Funk ausgestattet ist?

Nach Beauftragung von EcoTrend comfort wird die Bewohnerpflege für Sie im Webportal freigeschaltet. Dabei muss lediglich der Name des beabsichtigten Empfängers angegeben werden. Eine E-Mail nehmen wir an dieser Stelle nicht entgegen. Damit befolgen wir die strengen Anforderungen des Datenschutzes.

Wer macht den Lettershop bei ista, wenn die Mieter keine E-Mail haben?

Sie können entsprechende PDF-Dokumente herunterladen und an einen Druckdienstleister Ihrer Wahl geben. Künftig werden wir Ihnen auch einen integrierten Druckservice anbieten können.

In welchen Fremdsprachen können die Informationen für die Mieter zur Verfügung gestellt werden?

Derzeit ist die Darstellung nur auf Deutsch verfügbar.

Erhalte ich bis zur Umstellung auf Funktechnik weiterhin die Abrechnungen in alter Form jährlich für meine Mieter?

Die Heizkostenabrechnung wird Ihnen weiterhin jährlich wie gewohnt zur Verfügung gestellt.

Was ist der Unterschied zwischen EcoTrend comfort und facilioo?

Bei EcoTrend comfort nutzen Sie die kompletten ista-Darstellungen und Services. Bei EcoTrend facilioo nutzen Sie den Service von facilioo in einer für Sie anpassbaren App oder Webdarstellung.

Wie erhält die Hausverwaltung die Angaben für Leerwohnungen?

Alle Verbrauchsinformationen, auch die für Leerstände, werden digital bereitgestellt. Bei einem registrierten Nutzer in Web und App, bei Leerständen als PDF zum Download im Webportal.

Gibt es eine Support-Hotline?

Ja, die Nummer und die jeweils geltenden Servicezeiten werden mit den Zugangsdaten kommuniziert.

Was bedeutet fernsauslesbar in Bezug auf die technischen Anforderungen der neuen HKVO?

Gemäß HKVO bedeutet dies, dass für eine Ablesung die jeweilige Wohneinheit nicht betreten werden muss, sondern die Verteil- und Messtechnik per Funk ausgelesen wird.

HKVO

Kann ich mit den Mietern/Wohnungseigentümern eine Vereinbarung treffen, dass diese keine unterjährige Verbrauchsinformation erhalten?

Nein, es ist nicht möglich, sich von den Pflichen einer Verordnung ausnehmen zu lassen.

Sind die Kosten, die rund um die unterjährige Verbrauchsinformation entstehen, umlagefähig?

Ja, im Sinne der Heizkostenverordnung sind die Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Pflichten aus der HKVO §6a Abs. 2 & 3 entstehen, umlagefähig. ista legt die Gebühr direkt und automatisch in der jeweiligen Einzelabrechnung um.

Welche Geräte sind von der Pflicht zur Fernauslesbarkeit betroffen?

Alle Geräte, die zur Ermittlung von Verbräuchen zum Ziel der Erstellung einer Abrechnung nach HKVO erforderlich sind. Diese sind z.B. Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler. Erfassungsgeräte zur Erstellung einer Nebenkostenabrechnung wie Kaltwasser- oder Stromzähler gehören nicht dazu.

Wie ist das Kürzungsrecht gemäß HKVO zu verstehen?

Es besteht ein Kürzungsrecht des Mieters von jeweils 3 % der jährlichen Abrechnungsforderung bei Verstoß gegen die in der HKVO definierten Installationspflichten (Fernauslesbarkeit) und Informationspflichten (unterjährige Verbrauchsinformation und Abrechnungsinformation)

Sind in der Zukunft nur die Gateways oder auch die Zähler interoperabel?

Alle Erfassungsgeräte nach HKVO müssen gemäß den jeweils geltenden Fristen zukünftig interoperabel sein.

Die HKVO impliziert auch Paragraph 11 „Ausnahmen“. Inwieweit gelten die neuen Bestimmungen bei Gebäuden, die mit Wärme aus Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme oder aus Wärmepumpen- oder Solaranlagen versorgt werden?

Die neuen Bestimmungen bezüglich der Ausstattungspflichten und der Informationspflichten sind integraler Bestandteil der HKVO. Ausnahmen nach §11 HKVO betreffen daher auch diese neuen Verpflichtungen.

Darf ich bzgl. Datenschutz Bewohnerdaten an ista weitergeben?

Bei EcoTrend comfort nennen Sie uns nur den Namen des Bewohners, der künftig die unterjährige Verbrauchsinformation erhalten muss. Dies ist zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der HKVO unabdingbar und somit datenschutzrechtlich unbedenklich. Im Rahmen der Registrierung erfragen wir die weiteren Kontaktdaten wie E-Mail oder Telefonnummer direkt beim Nutzer und holen uns dabei auch die Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung dieser Daten ein.

Müssen Nutzerwechsel bei der Verbrauchsmitteilung berücksichtigt werden und wie funktioniert das?

Jeder Nutzer darf nur seinen eigenen Verbrauch mitgeteilt bekommen. Dafür ist es wichtig, dass uns ein Bewohnerwechsel immer zeitnah und vorab mitgeteilt wird. Dies kann über unser Webportal oder eine automatisierte, standardisierte Schnittstelle geschehen. Ob Ihre wohnungswirtschaftliche Software eine solche Schnittstelle bedient, können Sie bei Ihrem Anbieter erfahren.

Sind Gewerbeeinheiten auch von der Informationspflicht betroffen? Wird zwischen privaten und gewerblichen Mietern unterschieden? Und wie verhält es sich mit mischgenutzten Objekten?

Die Pflichten betreffen alle Einheiten, die nach HKVO abzurechnen sind. Somit gibt es keine grundsätzliche Unterscheidung nach der Nutzungsart.

Kann der Vermieter das Medium der Mitteilung vorschreiben und kann z.B. eine Mitteilung per Post ausgeschlossen werden, wenn der Empfänger einen digitalen Weg angeboten bekommen hat?

Die Mitteilungspflicht besagt, dass die Informationen dem Nutzer in jedem Fall übergeben werden müssen. Hierfür können sinnvollerweise digitale Angebote unterbreitet werden, werden diese nicht genutzt, muss der Postweg gewählt werden.

Wem und wie oft sind die Verbrauchsdaten mitzuteilen?

Die Verbrauchsdaten müssen monatlich allen Nutzern durch den Eigentümer (siehe dazu die Definitionen in §1 HKVO) mitgeteilt werden, bei denen der Verbrauch nach der HKVO zu erheben ist. Hierbei ist immer der Verbrauch des vorherigen Monats gemeint und es sind die geforderten Vergleiche (Vormonat, Referenznutzer) mitzuteilen.

Unsere Lösung zur HKVO

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Wir lassen Bäume wachsen

Für jeden Teilnehmer unseres Live-Webinars im Dezember 2021 haben wir einen Baum bei Treedom pflanzen lassen. Der dadurch entstandene Wald und sein Wachstum kann hier verfolgt werden.

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